SARS-CoV-2-Antigentest
Ein Anspruch auf Testung haben:
Eine vollständige Auflistung aller Testindikationen finden Sie in der "Corona-Testverordnung" des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.10.2020.
Wir müssen für die Untersuchung einen Rachenabstrich („oropharyngealer Abstrich”) abnehmen. Die Untersuchung hat unter den folgenden Hygienemaßnahmen zu erfolgen, da ja eine potenzielle SARS-CoV2-Infektion verdächtigt wird:
Ist der Test positiv, muss er mit einem PCR-Test bestätigt werden.
Die Antigenschnelltests weisen Virusproteine nach, sobald eine Infektion nachweisbar ist. So ist ist ein Erregernachweis möglich, schon bevor Symptome auftreten.
Der SARS-CoV-2-Schnelltest dient NICHT dem Nachweis einer Immunität! Hierfür muss eine Blutentnahme zum Antikörper-Nachweis erfolgen.
Sofort bei Verdacht auf eine akute Infektion, oder aus Sicherheistgründen bei oben genannten Indikationen.
Die Genauigkeit von Corona-Schnelltests (Sensitivität, Infizierte werden als infiziert erkannt), liegt laut einer der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums bei 90-97 %. Die Zuverlässigkeit des Tests (Spezifität, Gesunde werden als Gesund erkannt) liegt bei 97-100 %.
Wir verwenden, je nach Lieferbarkeit, die folgenden Test-Sets:
Ein bis 2 Tage vor Symptombeginn stecken Corona-Infizierte besonders oft andere Menschen an, da die Viruslast kurz vor Symptombeginn am größten ist. Die Dauer von der Ansteckung (Infektion) bis zum Beginn der eigenen Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) ist variabel. Die Zeit von der Absteckung bis zum Krankheitsbeginn (Inkubationszeit) beträgt fünf bis sechs Tage (in Einzelfällen auch nur 24 Std oder bis zu 2 Wochen).
Was bedeutet dies für den Antigen-Schnelltest?
Ein Antigen-Schnelltest kann theoretisch negativ ausfallen, obwohl sich ein Patient kurz zuvor (wenige Stunden oder Tage) angesteckt hat. Dies wäre möglich, wenn die Virusproteinmenge zum Testzeitpunkt noch zu gering ist. Dieses Szenario spielt im praktischen Testalltag wohl eine sehr geringe Rolle. Größere Sicherheit gibt nur eine Quarantäne von 14 Tagen, weil sich in diesem Zeitraum eine Krankheit entweder sicher manifestieren würde, oder bei asymptomatischen und milden Verläufen nach diesem Zeitraum bereits keine Infektiosität mehr besteht.
Der SARS-CoV2-ANtigentest wird gemäß Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Der Test kostet 50 €. Eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung erfolgt in jedem Falle bei den o.g. Indikationen.