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SARS-CoV-2-Schnelltest („Corona-Schnelltest”)

Mit dem Corona-Schnelltest erfahren Sie sofort, ob eine akute, ansteckende Covid-19-Infektion vorliegt. Zu Zeiten der Corona-Pandemie hat es herausragende Bedeutung zu wissen, ob man infektiös ist, um seine Mitmenschen zu schützen und Infektionsketten zu durchbrechen. Dieser Schnelltest zeigt Ihnen, ob Sie eine ansteckende Corona-Virus-Infektion haben.


Fachbegriff

SARS-CoV-2-Antigentest



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

Ein Anspruch auf Testung haben:

  1. Personen, die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARSCoV-2 infizierten Person hatten,

  2. Personen, die mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person in demselben Haushalt leben oder in den letzten zehn Tagen gelebt haben,

  3. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die räumliche Nähe zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person mit hoher Wahrscheinlichkeit einer relevanten Konzentration von Aerosolen auch bei größerem Abstand ausgesetzt waren (z. B. Feiern, gemeinsames Singen oder Sporttreiben in Innenräumen),

  4. Personen, die sich in den letzten zehn Tagen mit einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation aufgehalten haben (z. B. Schulklasse, Gruppenveranstaltungen),

  5. Personen, die in den letzten zehn Tagen durch die „Corona-Warn-App“ des Robert Koch-Institutes eine Warnung erhalten haben,

  6. Personen, die Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten,
  • die sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandeln, betreuen oder pflegen oder in den letzten zehn Tagen behandelt, betreut oder gepflegt haben, oder
  • von der sie in ihrem Haushalt oder in dem Haushalt der mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person behandelt, betreut oder in den letzten zehn Tagen gepflegt werden oder wurden.

Eine vollständige Auflistung aller Testindikationen finden Sie in der "Corona-Testverordnung" des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14.10.2020.



Wie läuft die Untersuchung ab?

Wir müssen für die Untersuchung einen Rachenabstrich („oropharyngealer Abstrich”) abnehmen. Die Untersuchung hat unter den folgenden Hygienemaßnahmen zu erfolgen, da ja eine potenzielle SARS-CoV2-Infektion verdächtigt wird:

  • Machen Sie bitte telefonisch einen Termin aus.
  • Betreten Sie für den Test bitte nicht die Praxis. Fahren Sie bitte stattdessen mit dem Auto auf den Parkplatz hinter der Praxis und rufen Sie das Praxisteam an. Wir werden dann den Abstrich entnehmen, während Sie im Auto sitzen bleiben.
  • Die Testergebnisse erhalten Sie 15 Min später per Telefon.

Ist der Test positiv, muss er mit einem PCR-Test bestätigt werden.



Ab wann ist der Schnelltest positiv?

Die Antigenschnelltests weisen Virusproteine nach, sobald eine Infektion nachweisbar ist. So ist ist ein Erregernachweis möglich, schon bevor Symptome auftreten. 



Wichtig!

Der SARS-CoV-2-Schnelltest dient NICHT dem Nachweis einer Immunität! Hierfür muss eine Blutentnahme zum Antikörper-Nachweis erfolgen.



Wann soll ich den Test durchführen?

Sofort bei Verdacht auf eine akute Infektion, oder aus Sicherheistgründen bei oben genannten Indikationen.



Wie genau ist der Test?

Die Genauigkeit von Corona-Schnelltests (Sensitivität, Infizierte werden als infiziert erkannt), liegt laut einer  der Übersicht des Bundesgesundheitsministeriums bei 90-97 %. Die Zuverlässigkeit des Tests (Spezifität, Gesunde werden als Gesund erkannt) liegt bei 97-100 %.

 

Wir verwenden, je nach Lieferbarkeit, die folgenden Test-Sets:

  • Salocor COVID-19 Antigentest (Sensitivität 95 %, Spezifität 99,2 %)
  • CLEARTEST Corona-Antigen Test (Sensitivität 96,5 %, Spezifität 99,5 %)

Ein bis 2 Tage vor Symptombeginn stecken Corona-Infizierte besonders oft andere Menschen an, da die Viruslast kurz vor Symptombeginn am größten ist. Die Dauer von der Ansteckung (Infektion) bis zum Beginn der eigenen Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) ist variabel. Die Zeit von der Absteckung bis zum Krankheitsbeginn (Inkubationszeit) beträgt fünf bis sechs Tage (in Einzelfällen auch nur 24 Std oder bis zu 2 Wochen).

 

Was bedeutet dies für den Antigen-Schnelltest?

Ein Antigen-Schnelltest kann theoretisch negativ ausfallen, obwohl sich ein Patient kurz zuvor (wenige Stunden oder Tage) angesteckt hat. Dies wäre möglich, wenn die Virusproteinmenge zum Testzeitpunkt noch zu gering ist. Dieses Szenario spielt im praktischen Testalltag wohl eine sehr geringe Rolle. Größere Sicherheit gibt nur eine Quarantäne von 14 Tagen, weil sich in diesem Zeitraum eine Krankheit entweder sicher manifestieren würde, oder bei asymptomatischen und milden Verläufen nach diesem Zeitraum bereits keine Infektiosität mehr besteht.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Der SARS-CoV2-ANtigentest wird gemäß Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Der Test kostet 50 €. Eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung erfolgt in jedem Falle bei den o.g. Indikationen.