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Tape-Verband

Das Kinesio-Tape ist ein selbstklebender elastischer Verband, der zur Entspannung von verspannten Muskeln und über schmerzenden Gelenken stabilisierend angebracht wird.


Fachbegriff

Kinesio-Tape, Kinesiologisches Tape



Für wen ist die Behandlung wichtig?

Der Tape-Verband ist geeignet für folgende Beschwerden:

  • Tennisarm
  • Golferellenbogen
  • Achillessehnenentzündung
  • Achillobursitis
  • Achillodynie
  • Chondropathia patellae
  • Fersensporn
  • Hallux valgus
  • Hohlkreuz, Hyperlordosierung
  • Hüftgelenkarthrose
  • Iliosakralgelenk-Syndrom, ISG-Syndrom
  • Jumper's knee
  • Kniegelenksarthrose
  • Knieschmerz, medialer
  • Knieschmerzen
  • Myofasziales Schmerzsyndrom
  • Patellaspitzensyndrom
  • Patellasehnenentzündung
  • Plantarfasciitis
  • Piriformis-Syndrom
  • Runner's knee
  • mediales Schienbeinkantensyndrom
  • vorderes Schienbeinkantensyndrom
  • Sehnenscheidenentzündung
  • Springerknie
  • Supinationstrauma
  • Tibialis-posterior-Sehnenscheidenentzündung
  • Überpronation
  • Wadenzerrungen
  • Rückenschmerzen
  • WS-Syndrom
  • Lumboischialgien
  • Gelenkdistorsionen
  • Arthroseschmerzen
  • akute/chronische Schulterschmerzen
  • Kopfschmerzen, Migräne, Spannungskopfschmerzen
  • muskuläre Schmerzsyndrome
  • Muskelverkrampfung
  • Muskelfaserriss
  • rheumatische Erkrankungen
  • Lymphödem
  • Thrombophlebitiden
  • chronische Lymphstauung


Wie läuft die Behandlung ab?

Nach Ihrer genauen Beschwerdebeschreibung und einer Untersuchung wird Ihr individuell auf Sie abgestimmter Tape-Verband angelegt.



Welche Geräte benutzen wir?

Das Tape wird von Hand auf Ihrer Haut angebracht.



Was ist zu beachten?

Bitte cremen und ölen Sie sich vor dem Anlegen eines Tape-Verbandes nicht ein. Sie können mit dem Tape-Verband duschen, wenn Sie ihn danach mit einem Föhn zügig trocknen.



Wie oft kann/sollte man die Behandlung durchführen?

Die Behandlung sollte bei Beschwerden mehrfach wiederholt werden.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.