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Tauchsport-Untersuchung

Bei der Tauchtauglichkeits-Untersuchung untersuchen wir Sie auf gesundheitliche Einschränkungen und Störungen, die während des Tauchgangs Probleme bereiten können.


Fachbegriff

Tauchtauglichkeits-Untersuchung



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

Die Tauchsportuntersuchung richtet sich an Taucher und Tauchsportler. Bei unbedenklichem Untersuchungsbefund erhalten Sie eine Tauchtauglichkeits-Bescheinigung zur Vorlage an der Tauchbasis.



Wie läuft die Untersuchung ab?

  • Anamnese (ärztliches Gespräch)
  • Ganzkörperstatus inkl. Otoskopie
  • Lungenfunktionsmessung
  • Flussvolumenkurve
  • Ruhe-EKG
  • Belastungs-EKG (vorgeschrieben ab dem 40. Lebensjahr)
  • Beratung
  • Tauchfähigkeitsbescheinigung


Welche Geräte benutzen wir?

Das Belastungs-EKG können Sie bei uns auf dem Laufband oder dem Fahrrad durchführen:

Fahrradergometer (Lode Excalibur)

  • geeichte Leistung bis 2500 W
  • Drehzahlanzeige
  • drehzahlunabhängige Leistungsbereitstellung
  • unbegrenzte Einstellungsmöglichkeiten der Sitzposition wie auf ihrem eigenen Rad
  • erfüllt die Auflagen des Medizinproduktegesetzes

 

Laufband (h/p/cosmos pulsar 3 p)

  • extragroße Lauffläche von 200 cm Länge
  • extrabreite Lauffläche mit 65 cm Breite
  • Fallstopp mit Fanggeschirr für sichere Untersuchungen
  • Laufgeschwindigkeit bis 40 km/h
  • Hochleistungsantrieb mit 380 V für die Untersuchung auch von schweren Patienten und Hochleistungssportlern
  • Laufrichtungsumkehr für biomechanische Untersuchungen
  • Moosgummi-Laufgurt für schonende Untersuchungen beim Barfußlaufen
  • erfüllt die Auflagen des Medizinproduktegesetzes


Was ist zu beachten?

Bringen Sie für das Belastungs-EKG Sportkleidung mit, in der Sie sich gut bewegen können. Außerdem sollten Sie Duschsachen mitbringen, damit Sie nach der unter Umständen Schweiß treibenden Untersuchung bei uns duschen können.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Die Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin e.V. empfiehlt folgende Untersuchungsintervalle:

  • Wiederholung der Untersuchung spätestens nach drei Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahre alt sind
  • spätestens nach einem Jahr, wenn Sie unter 18 Jahre alt sind
  • spätestens nach einem Jahr, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind


Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Untersuchung kostet 117,56 €, bei Durchführung eines Belastungs-EKGs 150,68 €. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung. Die private Krankenversicherung übernimmt in aller Regel die Kosten. Bitte stimmen Sie dies gegebenenfalls im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nicht.