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Die Privatabrechnung in der Praxis Dr. Marquardt

Für die Inanspruchnahme der Privatsprechstunde von Dr. Marquardt schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag. Die wesentlichen Punkte des Behandlungsvertrages quittieren Sie in unserer Praxis wie folgt:

  • Die privatärztliche Liquidation (Rechnung) erfolgt nach den Richtlinien der Gebührenverordnung für Ärzte (GOÄ) in der aktuellen Fassung und den Empfehlungen der Bundesärztekammer in der Regel bis zum 2,3-fachen Satz für ärztliche Leistungen, unter berechtigten Voraussetzungen auch bis zum 3,5-fachen Satz. Für technische Leistungen in der Regel bis zum 1,8-fachen Satz und unter berechtigten Voraussetzungen auch bis zum 2,5-fachen Satz. Nach § 4 GOÄ wird bei Leistungserbringung durch Dritte (Labor, Pathologie) von diesen eine gesonderte Rechnung gestellt.
  • Ein besonderer Versicherungsstatus wie der „Basistarif gemäß § 75 Abs. 3a und 3b SGB V“ bzw. der “Standardtarif gemäß § 75 Abs. 3a Satz 2 SGB V” liegt bei mir nicht vor. Die Abrechnung in der Praxis Dr. Marquardt erfolgt ausschließlich zu den o.g. Abrechnungssätzen.
     
  • Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung fällig. Der Patient verpflichtet sich als Selbstzahler, das entsprechend o. g. Richtlinien fällige Honorar zu zahlen.
     
  • Es wird darauf hingewiesen, dass eine Erstattung der Kosten durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang erfolgt. Dies gilt auch für Analogziffern, die in der GOÄ nicht oder nur unzureichend erfasst sind. Auf Wunsch wird dem Patienten ein Kostenvoranschlag für vorgesehene Leistungen erstellt.
     
  • Vereinbarte Untersuchungstermine müssen vom Patienten eingehalten werden. Abgesehen von Notfällen können Termine nur mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Andernfalls ist Dr. Marquardt berechtigt, ein Ausfallhonorar zu verlangen.
     
  • Dieser Behandlungsvertrag kann zu jedem Zeitpunkt gekündigt werden, jedoch nicht mehr rückwirkend, soweit die Leistung durch Dr. Marquardt bereits erbracht wurde.

 

Die Bezahlung Ihrer Behandlung erfolgt über die Privatverrechnungsstelle büdingen med oder ganz einfach und bequem mit Ihrer giro-Card nach der Behandlung in unserer Praxis.