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THERAPIEFORM

Ibandronsäure-Infusionen

Schmerzen an Gelenken können durch eine Wassereinlagerung im Knochen entstehen, dem so genannten Knochenmarködem oder „bone bruise“. Oftmals sind mehrmonatige Entlastungsphasen erforderlich, bis die Schmerzen nachlassen. Mit Infusionen von Ibandronsäure besteht die Möglichkeit die Regenerationszeit zu verkürzen.


Für wen ist die Behandlung wichtig?

Patienten mit Knochen- und Gelenkschmerzen, die auf einem Knochenmarködem beruhen.



Wie läuft die Behandlung ab?

In einer ausführlichen Untersuchung und Beratung klären wir Ihre Beschwerden genau ab. Zwingend ist die Sichtung von aktuellen MRT-Bildern, weil nur hier ein Knochenmarködem sicher diagnostiziert werden kann. Anschließend planen wir Ihre Therapie mit:

Sollte zudem eine Arthrose vorliegen wird Dr. Marquardt weitere Medikationen mit Ihnen bereden:

  • Chonroitin und Glucosamin als Tablette (bspw. Orthomol arthro)
  • ACP-Therapie i.a.
  • Zeel und Traumeel i.a.
  • Hyaluronsäure i.a. (bspw. Recosyn i.a.)

Ergänzend werden wir im Rahmen einer Bewegungsanalyse die Ursachen einer Fehlbelastung herausfinden.

Die Ibandronsäure-Infusionen können, bei gegebener Indikation, die Ausfallzeit des Sportlers verkürzen.

 



Was ist zu beachten?

Ibandronsäure ist zur Therapie der Osteoporose zugelassen. Es besteht keine Zulassung des Präparates für die Behandlung des Knochenmarködems. Allerdings habe Studien die positiven Effekte der Ibandronsäureinfusionen bei Knochenmarködemen deutlich zeigen können. Die Verabreichung in diesem Zusammenhang stellt einen „off label-use“ dar. Dr. Marquardt wird Sie über diesen Sachverhalt und die Chancen und Risiken (also mögliche Nebenwirkungen) genauestens aufklären.



Wie oft kann/sollte man die Behandlung durchführen?

Es werden 3 Infusionen à 6 mg im Abstand von 4 Wochen verabreicht.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Inklusive der Medikamentenkosten kostet eine Infusion 250 €. Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung. Die private Krankenversicherung übernimmt oft die Kosten oder einen Teil der Kosten. Bitte stimmen Sie dies ggf. im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung nicht.