Medizinische 2D-Ganganalyse
Die Bewegungsanalyse dient der Vorbeugung von Beschwerden und ist bei folgenden Problemen eine sinnvolle Ursachenabklärung:
Ihre Beratung und Untersuchung dauern insgesamt etwa 2 Stunden und 20 Minuten.
Hier geht es zur Vergleichsübersicht unserer Check-up-Programme.
Fußdruckmessung mit dem
Kraftverteilungsmesssystem FDM-S
Die zebris-Multifunktions-Kraftmessplatte beinhaltet eine Vielzahl kalibrierter, kapazitiver Kraftsensoren und ermöglicht die Analyse der statischen und dynamischen Kraftverteilung unter den Füßen beim Stehen und Gehen. Dabei können eventuelle Fußdeformitäten, Ihre Fußfunktion sowie Ihre Körperhaltung analysiert werden.
Beliebig viele Stehversuche und Abrollvorgänge können direkt hintereinander ausgeführt werden. Durch weitere Messmodule ist eine Gleichgewichts-Analyse und ein Belastungs-Feedback möglich. Die
Ergebnisse stehen in kürzester Zeit als Auswertungsreports zur Verfügung.
Bewegungsanalyse-Setup
2D-Kamerasetup mit Templo-Bewegungsanalysesoftware mit einem speziell von Dr. Marquardt entwickelten Analyse-Verfahren.
Laufband (h/p/cosmos pulsar 3 p)
Für Ihre reibungslose Untersuchung bringen Sie bitte folgende Dinge mit:
WICHTIG: Die Auswertung von CT- und MRT-Bildern ist eine zeitaufwendige Tätigkeit. Daher benötigen wir zur raschen Einordnung den schriftlichen Befundbericht zu Ihren Bildern. Bitte fordern Sie diesen bei Ihrem Radiologen an und bringen Sie ihn mit.
Für die Markierung Ihrer Beinachse und die Auswertung Ihrer Lauftechnik ist eine Hose in Slipform ideal. Bitte achten Sie auf eine Hose in diesem Schnitt. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Die Untersuchung kann nach Anpassung von orthopädischen Einlagen oder nach einer Schuhoptimierung erneut durchgeführt werden.
Diese Untersuchung kostet 598 €. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung. Die private Krankenversicherung übernimmt in aller Regel die Kosten. Bitte stimmen Sie dies gegebenenfalls im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlung nicht.
– Monika Vogel –