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INFUSIONEN

Magnesium-Infusion

Intravenöse Hochdosis-Magnesium-Gaben ermöglichen eine Muskelentspannung von Muskeln und Gefäßen, wie Sie über Magnesiumtabletten nicht zu erreichen sind. Wir nutzen die hervorragenden therapeutischen Effekte seit Jahren in der orthopädischen Medizin (Verspannungen) und internistischen Medizin (Migräne, Bluthochdruck).


Fachbegriff

Infusionstherapie mit Magnesiumsulfat zur Therapie von Magnesiummangelzuständen.



Für wen ist die Behandlung wichtig?

  • Muskelverspannungen (Myogelosen)
  • Migräne
  • Leistungsschwäche (Magnesium ist ein Co-Enzym der Atmungskette)
  • Bluthochdruck
  • Innerer Unruhe


Was beinhaltet die Infusion?

Während dieser Infusion wird 10 ml Magnesiumsulfat 50% verabreicht. 



Wie läuft die Behandlung ab?

Dr. Marquardt wird sich in einer ausführlichen Untersuchung davon überzeugen, dass eine Hochdosis-Magnesium-Therapie indiziert ist. Nach Ausschluss anderer Erkrankungen kann die Infusionstherapie beginnen.

 

Ihre Magnesium-Infusion dauert etwa 30 Minuten.



Was ist zu beachten?

Bei Infusionen kann es in seltenen Fällen zu allergischen Reaktionen kommen. Selbstverständlich hält die Praxis sämtliche Vorkehrungen zur Versorgung einer solchen Reaktion bereit.

 

Information für Sportler im Anti-Dopingprogramm

Die in dieser Infusion verabreichten Medikamente sind laut der Anti-Dopingverordnung zugelassen. Sportlern im Dopingkontrollprogramm dürfen allerdings auch keine Infusionen > 100 ml verabreicht werden (wegen einer kurzzeitigen Blutverdünnung, die Dopingtests verfälschen könnte). Diese Infusion hat ein Volumen von > 100 ml und ist somit für Sportler im Dopingkontrollprogramm leider nicht geeignet.



Wie oft kann/sollte man die Behandlung durchführen?

Wir verabreichen üblicherweise 6 Infusionen bei 1 Infusion pro Woche.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Infusion kostet 88 €. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung.

 

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.