SARS-CoV-2-PCR
Ein Nachweis einer möglichen SARS-CoV-2-Infektionen ist wichtig für Patienten, die:
Wir müssen für die Untersuchung einen Rachenabstrich („oropharyngealer Abstrich”) abnehmen. Die Untersuchung hat unter den folgenden Hygienemaßnahmen zu erfolgen, da ja eine potenzielle SARS-CoV2-Infektion verdächtigt wird:
Die PCR ist der genaueste Erregernachweis. In der Regel ist er 3 Tage vor bis 28 Tage nach Symptombeginn positiv. In Ausnahmefällen ist der Test auch 7 Tage vor Symptombeginn und bis zu 60 Tage danach positiv.
Der SARS-CoV-2-PCR dient NICHT dem Nachweis einer Immunität! Hierfür muss eine Blutentnahme zum Antikörper-Nachweis erfolgen.
Sofort bei Verdacht auf eine akute Infektion, oder aus Sicherheistgründen bei oben genannten Indikationen.
Die Sensitivität von Corona-PCR-Tests, also der Anteil der Infizierten, die auch als infiziert erkannt werden, liegt laut einer Studie des BMJ bei 71 bis 98 %. Dies liegt weniger an dem Labortestverfahren, das zu recht als Goldstandard dient, als an der Probenentnahme. Bei der niedrigen Sensitivität hat ein positiver PCR-Test auf SARS-CoV-2 somit mehr Gewicht als ein negatives Resultat. Umgekehrt solle man sich bei einem Patienten mit verdächtigen Symptomen niemals auf ein einziges negatives Testergebnis verlassen.
Ein bis 2 Tage vor Symptombeginn stecken Corona-Infizierte besonders oft andere Menschen an, da die Viruslast kurz vor Symptombeginn am größten ist. Die Dauer von der Ansteckung (Infektion) bis zum Beginn der eigenen Ansteckungsfähigkeit (Infektiosität) ist variabel. Die Zeit von der Absteckung bis zum Krankheitsbeginn (Inkubationszeit) beträgt fünf bis sechs Tage (in Einzelfällen auch nur 24 Std oder bis zu 2 Wochen).
Was bedeutet dies für den PCR-Test?
Ein PCR-Test kann theoretisch negativ ausfallen, obwohl sich ein Patient kurz zuvor (wenige Stunden/Tage) angesteckt hat. Dies wäre möglich, wenn die Virusmenge zum Testzeitpunkt noch zu gering ist. Dieses Szenario spielt praktisch wohl kaum eine Rolle. Größere Sicherheit gibt nur eine Quarantäne von 14 Tagen, weil sich in diesem Zeitraum eine Krankheit entweder sicher manifestieren würde, oder bei asymptomatischen und milden Verläufen nach diesem Zeitraum bereits keine Infektiosität mehr besteht.
Die SARS-CoV2-PCR wird gemäß Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Der Test kostet 100 € inkl. der Laborgebühren von 67 €. Eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung erfolgt in jedem Falle bei Verdacht auf eine Infektion. Ob eine Kostenübernahme auch bei einem Test ohne begründeten Verdacht erfolgt, müssten Sie bitte bei Ihrem Versicherer anfragen.