Sprechzeiten
MO
DI
MI
DO
FR
7:30–17:00
7:30–17:00
7:30–13:00
7:30–12:30 und 14:30–19:00
7:30–13:00
Termin online buchen

THERAPIEFORM

ACP-/Eigenblut-Therapie

Wenn ein Gelenk oder eine Sehne schmerzt, helfen die körpereigenen Wachstumsstoffe, die im Blutplasma konzentriert werden, die Eigenheilung zu fördern.


Fachbegriff

ACP-Therapie, autologes conditioniertes Plasma



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

  • Patienten mit Achillessehnenentzündungen
  • Patienten mit Tractus iliotibialis Syndrom
  • Patienten mit Tennisarm
  • Patienten mit anderen Sehnenentzündungen
  • Patienten mit Gelenkbeschwerden, Gelenkschmerzen
  • Patienten mit Arthrose und akuten oder chronischen Beschwerden


Wie läuft die Untersuchung ab?

In einer ausführlichen Untersuchung und Beratung klären wir Ihre Beschwerden genau ab, gegebenenfalls führt Dr. Marquardt vorab eine Ultraschalluntersuchung durch. Anschließend planen wir Ihre Therapie mit dem autologen conditionierten Plasma, das in unserer eigenen Praxis für Sie aufbereitet wird.



Dr. Matthias Marquardt - ACP-Therapie - Eigenbluttherapie

Welche Geräte benutzen wir?

Wir bereiten das Plasma in einer medizinischen Zentrifuge der Firma Hettich für Sie vor.



Was ist zu beachten?

Für eine Injektion von ACP (Eigenblut-Therapie) in das Gelenk besteht das geringe Risiko (von unter 0,5 Prozent) einer Keimverschleppung und Entzündung des Gelenks, über das wir Sie gesondert aufklären werden. Dementsprechend findet die Injektion unter besonderen hygienischen Maßnahmen statt.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Die Injektionstherapie (ACP-Therapie oder Hyaluronsäure) wird typischerweise als Serie mit drei Injektionen durchgeführt.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Die Behandlung kostet pro Spritze 135,00 €. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). Sie erhalten eine ärztliche Leistungsabrechnung. Es handelt sich um eine individuelle Gesundheitsleistung. Die private Krankenversicherung übernimmt häufig einen Teil der o.g. Kosten. Bitte stimmen Sie dies ggf. im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung ab. . Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten der Behandlung nicht.