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Omega-3-Index

Beim Omega-3-Index stellen wir mithilfe einer Blutanalyse fest, wie gut Ihre Versorgung mit den lebenswichtigen, gefäßschützenden Omega-3-Fettsäuren ist. Außerdem ermitteln wir den Anteil von entzündungsauslösenden Omega-6-Fettsäuren in Ihrem Blut.


Für wen ist die Untersuchung wichtig?

  • Vegetarier und Veganer (die durch eine kohlenhydratreiche Kost oft zu wenig Omega-3-Fettsäuren zu sich nehmen)
  • Menschen mit einseitiger Ernährung
  • Menschen mit Arteriosklerose, Bluthochdruck und Übergewicht
  • Menschen nach einem Herzinfarkt oder Schlaganfall


Wie läuft die Untersuchung ab?

Zuerst erfolgt die morgendliche Blutentnahme (nüchtern). Wir bestimmen:

  • Docosahexaensäure (DHA)
  • Eicosapentaensäure (EPA)
  • Omega-3-Fettsäure-Index ((DHA und EPA)

Die Bestimmung sämtlicher Blutwerte im Speziallabor dauert etwa 1 Woche.

 

Es folgt dann der Beratungstermin (20 Min) bei Dr. Marquardt, der Sie zu Ihren Beschwerden, Ihren Lebensumständen und Ihrer Ernährung befragt.

 

Sie legen dann gemeinsam die Substitutionstherapie mit Tabletten oder einer Infusionstherapie fest. 



Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Es erfolgt eine Blutentnahme und eine Analyse in einem Speziallabor mit der Möglichkeit der Mineralstoffanalyse im Vollblut, da bei der üblichen Messtechnik im Serum der Mineralstoffgehalt nur unzureichend abgebildet wird.



Was ist zu beachten?

Die Blutabnahme kann zu jeder Tageszeit stattfinden.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Die Untersuchung führen wir bei Bedarf durch. Eine Kontrolle sollte frühestens 3 Monate nach Substitutionsbeginn erfolgen.



Welche Infusion ist geeignet?

Suboptimale Blutwerte im Vitalstofflabor können Sie mit der folgenden Infusionen ausgleichen: Omega-3-Infusion

 



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Untersuchung kostet 89,20 €. Inkludiert sind hierbei Blutentnahme sowie die Beratungskosten. Die Laborkosten von 55 € werden gesondert vom Labor abgerechnet. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). 

 

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.