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Aminogramm

Aminosäuren sind die Grundsubstanz für zahlreiche Botenstoffe und natürlich für den Muskelaufbau. Wussten Sie, dass der Mangel an einzelnen Aminosäuren Depressionen, Heißhunger, Migräne oder Schwächezustände auslösen kann? Man sollte Ihre Eiweißversorgung in solchen Fällen einfach messen!


Fachbegriff

Quantitative Bestimmung der Aminosäurekonzentrationen im Blut.



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

  • Patienten mit Übergewicht
  • Patienten mit Migräne
  • Patienten, die sich unausgewogen ernähren
  • Patienten mit Muskelproblemen


Wie läuft die Untersuchung ab?

Zuerst erfolgt die morgendliche Blutentnahme (nüchtern). Wir bestimmen:

  • Leucin
  • Isoleucin
  • Threonin
  • Valin
  • Lysin
  • Methionin
  • Phenylalanin
  • Tryptophan
  • Histidin
  • Glycin
  • Alanin
  • Serin
  • Arginin
  • Cystein
  • Tyrosin
  • Prolin
  • Glutaminsäure
  • Glutamin
  • Asparaginsäure
  • Asparagin
  • Taurin
  • Ornithin
  • Citrullin

Die Bestimmung sämtlicher Blutwerte im Speziallabor dauert etwa 1 Woche.

 

Es folgt dann der Beratungstermin (20 Min) bei Dr. Marquardt, der Sie zu Ihren Beschwerden, Ihren Lebensumständen und Ihrer Ernährung befragt.

 

Sie legen dann gemeinsam die Substitutionstherapie mit Tabletten oder einer Infusionstherapie fest. 



Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Die Laboruntersuchung wird in einem Speziallabor durchgeführt.



Was ist zu beachten?

Essen und trinken Sie in den Tagen vor der Untersuchung wie immer. Kommen Sie bitte nüchtern in die Praxis.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Der Test kann beliebig oft wiederholt werden, was besonders nach Veränderungen der Ernährung nach einer Gesundheitsberatung sinnvoll ist.



Welche Infusionen sind geeignet?

Suboptimale Blutwerte im Vitalstofflabor können Sie mit der folgenden Infusionen ausgleichen: Aminosäureinfusion.



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Untersuchung 89,20 €. Inkludiert sind hierbei Blutentnahme sowie die Beratungskosten. Die Laborkosten von 44 € werden gesondert vom Labor abgerechnet. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). 

 

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.