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Erschöpfung

Erschöpfungssyndrome sind können nach Virusinfekten, nach längerfristigen Stressphasen und zeitweise auch ohne erkennbare Ursache auftreten. Die Ursachenabklärung beinhaltet dabei auch immer eine ausführliche Laboruntersuchung mit Mikronährstoffanalyse.


Fachbegriff

fatigue-Syndrom, ME/CFS, chronic fatigue-Syndrom, Erschöpfungssyndrom



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

Für Menschen, die:

  • sich müde und erschöpft fühlen
  • ihre alte Leistungsfähigkeit vermissen
  • Sportler und Leistungssportler
  • großem Stress ausgesetzt sind


Wie läuft die Untersuchung ab?

Die morgendliche Blutentnahme findet nüchtern statt. Wir bestimmen:

 

Atmungskette und Mitochondrienfunktion

Vitamin B2, Vitamin B3, Vitamin B6, Vitamin B12, CoenzymQ10, Alphaliponsäure, Magnesium, Kupfer, ATP in der Zelle, Ferritin, Eisen, Transferrin, Transferrinsätigung,

 

Die Bestimmung sämtlicher Blutwerte im Speziallabor dauert etwa 1 Woche.

 

Es folgt dann der Beratungs- und Untersuchungstermin (20 Min) beim Ärzteteam von "Sport & Check-up | Team Dr. Marquardt". Sie legen dann gemeinsam die Substitutionstherapie mit Tabletten oder einer Infusionstherapie fest. 



Wie wird die Untersuchung durchgeführt?

Es erfolgt eine Blutentnahme und eine Analyse in einem Speziallabor mit der Möglichkeit der Mineralstoffanalyse im Vollblut, da bei der üblichen Messtechnik im Serum der Mineralstoffgehalt nur unzureichend abgebildet wird.



Was ist zu beachten?

Kommen Sie bitte morgens nüchtern zur Blutabnahme. Letzte Nahrungsaufnahme 12 Stunden vor der Blutentnahme.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Die Untersuchung wird üblicherweise bei Erschöpfungssymptomen durchgeführt.



Welche Infusion ist geeignet?

Suboptimale Blutwerte im Vitalstofflabor können Sie mit den folgenden beiden Infusionen ausgleichen:

 

MitoPower

MitoPower NAD+



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Untersuchung kostet 89,20 €. Inkludiert sind hierbei Blutentnahme sowie die Beratungskosten. Die Laborkosten von 485 € werden gesondert vom Labor abgerechnet. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). 

 

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.