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Eisenmangel Ursachen

Eisenmangel ist ein häufiges Krankheitsbild. Bei 10 % aller Frauen ist er so ausgeprägt, dass schon die Blutbildung gestört ist. Aber wo kommt der Eisenmangel her? Oft ist es eine verstärkte Regelblutung, aber es können auch andere Probleme dahinter stecken. Mit diesem Test finden Sie es heraus.


Fachbegriff

Ursachenabklärung Eisenmangel



Für wen ist die Untersuchung wichtig?

Für Menschen, die:

  • unter einem nachgewiesenen, wiederkehrenden Eisenmangel leiden


Wie läuft die Untersuchung ab?

Zuerst erfolgt die morgendliche Blutentnahme. Wir bestimmen:

  • IgA
  • Transglutaminase-Antikörper

Sie erhalten bei dem Blutentnahme außerdem das Material für einen Stuhltest. Wir bestimmen:

  • Calprotectin im Stuhl
  • iFOBT

Die Bestimmung sämtlicher Laborwerte dauert etwa 4 Woche.

 

Es folgt dann der Beratungs- und Untersuchungstermin (20 Min) beim Ärzteteam von Sport & Check-up. 



Was ist zu beachten?

Es sind keine besonderen Vorkehrungen zu treffen.



Wie oft kann/sollte man die Untersuchung durchführen?

Üblicherweise werden diese Untersuchung einmal durchgeführt. Ggf. kann aber zu einem späteren Zeitpunkt der Arzt aufgrund neuer Symptome entscheiden die Untersuchung zu wiederholen. Bei der Zöliakie ist es in bestimmten Fällen möglich über einen Gen-Test (HLA DQ2 und DQ8) herauszufinden, ob eine Zöliakie-Erkrankung überhaupt möglich ist.



Welche Infusionen sind geeignet?

Sollten die Blutuntersuchungen einen behandlungsdürftigen Eisenmangel zeigen, so können wir Sie mit den folgenden Infusionen behandeln: Eiseninfusion. Detaillierte Informationen zu den von unser verwendeten Präparaten Eisensucroe (bspw. Fermed) und Eisencarboxymaltose (bspw. Feryxa) finden Sie hier: Präparate und Sicherheit



Kostenübernahme durch die Krankenversicherung

Diese Untersuchung kostet 89,20 €. Inkludiert sind hierbei die Blutentnahme und Beratungskosten. Die Laborkosten von 68 €, werden direkt vom Labor gesondert in Rechnung gestellt. Die Abrechnung der Leistung erfolgt nach der Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ). 

 

Für Patienten der PKV: Es handelt sich um eine Wahlleistung. Eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. 

Für Patienten der GKV: Eine Kostenerstattung ist nicht möglich.