Die Leistungen der Privatpraxis Dr. Marquardt werden nach der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Zahlreiche unserer Leistungen, wie die Bewegungsanalyse für Läufer, sind nicht in der Gebührenordnung abgebildet. Diese Leistungen werden über entsprechende Analogziffern abgerechnet, die unter Umstände auch von privaten Krankenkassen nicht erstattet werden. Vor Behandlungsbeginn erhalten Sie von uns einen Honorarvertrag.
Bei uns genießen Sie eine sehr individuelle und zeitintensive Betreuung ohne Wartezeit. Um Ihnen dieses Maximum an Service bieten zu können, berechnen wir den 3,5-fachen Satz der ärztlichen Gebührenordnung.
